Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften der Echo Kreativplanung GmbH
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| 1. |
Zwischen der Echo Kreativplanung GmbH („Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen davon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
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| 2. |
Nimmt der Auftragnehmer den Anzeigenauftrag des Auftraggebers an, ist er verpflichtet, die Anzeige in der vereinbarten Druckschrift abzudrucken und die Druckschrift zu verbreiten. Nimmt der Auftragnehmer den Auftrag zur Verbreitung einer Fremdbeilage an, hat er die ihm überlassenen Druckwerke in die Druckschrift einzulegen und zu verbreiten.
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| 3. |
Ist vereinbart, dass eine Anzeige abgerufen werden soll, so ist diese spätestens innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Gleiches gilt, wenn mehrere Anzeigen abzurufen sind, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
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| 4. |
Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
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| 5. |
Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die vereinbarungsgemäß ausschließlich in bestimmten Nummern, Ausgaben oder Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Auftragnehmer eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Anzeigen mit bestimmtem Rubrum werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
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| 6. |
Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, können als solche vom Auftragnehmer mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht werden.
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| 7. |
Der Auftragnehmer behält sich vor, ein Angebot auf Abschluss von Anzeigenaufträgen abzulehnen oder vom bestehenden Vertrag zurückzutreten, wenn der Inhalt der Anzeige gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer im Falle eines Beilagenauftrages die Beilage so rechtzeitig zukommen zu lassen, dass der Auftragnehmer entscheiden kann, ob er den Auftrag annimmt. Wird die Beilage erst nach Vertragsschluss dem Auftragnehmer überlassen, ist dieser berechtigt, aus den oben genannten Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
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| 8. |
Der Auftraggeber hat rechtzeitig Anzeigentexte und einwandfreie Druckunterlagen bzw. Beilagen zu liefern. Sind Druckunterlagen oder Beilagen erkennbar ungeeignet oder beschädigt, wird dies dem Auftraggeber mitgeteilt.
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| 9. |
Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf die Schaltung einer einwandfreien Ersatzanzeige.
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| 10. |
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder dessen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf den vertragstypischen oder vorhersehbaren Schaden begrenzt. Davon ausgenommen ist die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, soweit die Verletzung auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verteilers beruht oder einer vorsätzlich oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verteilers.
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| 11. |
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, soweit dieser wegen der Durchführung des Auftrages oder dessen Inhalts, insbesondere wegen Urheberrechtsverletzungen, in Anspruch genommen wird.
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| 12. |
Probeabzüge werden nur auf ausdrückliche Anforderung geliefert.
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| 13. |
Ist keine bestimmte Größe der Anzeige vereinbart, so wird die nach Art der Anzeige übliche Abdruckhöhe berechnet.
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| 14. |
Anzeigenbelege werden nur auf ausdrücklichen Wunsch zusammen mit der Rechnung übersandt. Kann ein Beleg über das Erscheinen der Anzeige (Belegseite, vollständige Belegnummer) nicht mehr beschafft werden, so bescheinigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtsverbindlich das Erscheinen der Anzeige.
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| 15. |
Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie vom Auftraggeber gewünschter oder zu vertretender erheblicher Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
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| 16. |
Eine Auflagenminderung liegt nur dann vor, wenn
bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H.
bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H.
bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H.
bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H.
weniger erscheinen. Liegt eine Auflagenminderung vor, kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung nur dann hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf eine andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Preisminderung ist dann ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber so rechtzeitig vor dem Zurückgehen der Auflage informiert, dass dieser vor Erscheinen der jeweils nächsten Anzeigen vom Vertrag zurücktreten kann.
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| 17. |
Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur mit normaler Post weitergeleitet. Eingänge auf Ziffernanzeigen hat der Auftragnehmer maximal vier Wochen aufzubewahren. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet.
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| 18. |
Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate vor Ablauf des Auftrages.
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| 19. |
Die im Rahmen des Vertragsabschlusses erhobenen Daten werden elektronisch gespeichert. Die Daten werden nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt und nur insoweit Dritten zur Verfügung gestellt, als dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertragszwecks erforderlich ist.
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| 20. |
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Rechnung für das Entgelt durch den Südhessischen Medienservice (SMS) gestellt und Zahlung durch den SMS verlangt wird. Der SMS ist ein Geschäftsbereich der Medienhaus Südhessen GmbH mit Sitz in Darmstadt.
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| 21. |
Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Die Anwendung von UN-Recht ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers.
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| 22. |
Sollte eine der vorstehenden Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bedingung soll eine wirksame treten, welche dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
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| Die Angaben der Echo Kreativplanung GmbH im Rahmen der Dienstleistungsinformationspflichten Verordnung sind unter www.echo-kreativplanung.de/AGB hinterlegt. |
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