Bezugsbedingungen der „Echo Kreativplanung GmbH“ |
| 1. |
Geltungsbereich
Zwischen der Echo Kreativplanung GmbH („Verlag“) und dem Kunden gelten für den Bezug aller Zeitungen und Zeitschriften ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen davon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Gleiches gilt, sofern auf die Schriftform verzichtet werden soll.
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| 2. |
Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag über den Bezug der jeweiligen Zeitschrift kommt zustande durch die Bestellung des Kunden und die Annahme durch den Verlag. Die Belieferung mit der Zeitschrift gilt als Annahme.
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| 3. |
Bezugspreis
Der Bezugspreis ergibt sich aus der aktuellen Preisliste. Der Bezugspreis enthält die Kosten für die Lieferung und Zustellung sowie die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Der Bezugspreis ist jährlich im Voraus zu entrichten. Zahlung erfolgt jeweils nach Vereinbarung zwischen dem Verlag und dem Kunden. Eine Rechnung wird grundsätzlich vom Verlag erstellt.
Der Verlag ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit im Rahmen eines unbefristeten Bezuges den Bezugspreis einseitig zu erhöhen. Ein Recht zur Erhöhung steht dem Verlag dann zu, wenn sich insbesondere die Herstellungskosten, die Kosten der Zustellung oder andere Einstandskosten im Zusammenhang mit der Belieferung des Kunden erhöhen. Erhöhungen des Bezugspreises werden rechtzeitig vorher dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Der höhere Bezugspreis ist vom Kunden ab dem auf die schriftliche Mitteilung folgenden Kalenderjahr zu entrichten.
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| 4. |
Laufzeit der Bestellung/Kündigung
Ein unbefristetes Abonnement kann mit einer Frist von 20 Tagen schriftlich zum Ende des Bezugszeitraums gekündigt werden. Ist ein Abonnement befristet, läuft es nach Ablauf der Frist unbefristet weiter, wenn nicht mit der vorgenannten Frist gekündigt wurde. Dies gilt nicht, wenn das Abonnement ausdrücklich befristet sein soll und eine unbefristete Verlängerung ausgeschlossen wird.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in jedem Falle unberührt.
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| 5. |
Änderungen der Zahlungsart/der Zustelladresse
Der Kunde hat dem Verlag Änderungen der Zustelladresse unverzüglich anzuzeigen. Geänderte Zustelladressen können erst zehn Tage nach Mitteilung an den Verlag berücksichtigt werden.
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| 6. |
Mängel in der Zustellung
Zustellmängel sind unverzüglich anzuzeigen. Für verspätete oder Nichtlieferungen, die der Verlag nicht zu vertreten hat oder, die in Folge höherer Gewalt, Streik, Aussperrungen und ähnliche Gründe eintreten, haftet der Verlag nicht. Der Verlag wird jedoch dem Kunden für die Dauer einer Nichtlieferung im vorgenannten Sinne den Vertragspreis erstatten. Dies gilt nicht für in das Ausland zu liefernde Zeitungsexemplare.
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| 7. |
Datenschutzerklärung
Die im Rahmen des Vertragsabschlusses erhobenen und gespeicherten Daten werden nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt und nur insoweit Dritten zur Verfügung gestellt, als dies zu ordnungsgemäßen Durchführung des Vertragszwecks erforderlich ist.
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| 8. |
Rechnungsstellung
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Rechnung für das Entgelt durch den Südhessischen Medienservice (SMS) gestellt und Zahlung durch den SMS verlangt wird. Der SMS ist ein Geschäftsbereich des Medienhauses Südhessen GmbH mit dem Sitz in Darmstadt.
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| 9. |
Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Die Anwendung von UN-Recht ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Verlages.
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| 10. |
Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bedingung soll eine wirksame treten, welche dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
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| Die Angaben der Echo Kreativplanung GmbH im Rahmen der Dienstleistungsinformationspflichten Verordnung sind unter www.echo-kreativplanung.de/AGB hinterlegt. |
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| Echo Kreativplanung GmbH, Stand: 8. Februar 2012 |
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